Betreuungsformen – Das passende zweite Zuhause finden
Krippe, Tagesmutter, Nanny, Babysitter oder Grosseltern? Manche berufstätige Eltern vertrauen auf Institutionen, andere ziehen familiäre Lösungen vor. Wir helfen bei der Entscheidung.
Nützliche Informationen
Das Wichtigste in Kürze:
- Tageseltern dürfen ohne Bewilligung maximal fünf Kinder unter 12 Jahren betreuen.
- Wenn du eine Betreuungsperson anstellst, wirst du zum Arbeitgeber! Bei der Bezahlung von Nannys oder Au-Pairs sind die Sozialversicherungsabzüge zu beachten.
- Ab fünf Arbeitsstunden pro Woche gelten für volljährige Babysitter die Lohnansprüche des Normalarbeitsvertrags zur Hauswirtschaft.
Die passende Betreuung für Ihr Kind
Wenn Mütter und Väter berufstätig sind, ist eine sorgfältige Planung des Familienalltags notwendig. Liebevoll, zuverlässig und möglichst langfristig soll die familienergänzende Kinderbetreuung sein. Im Idealfall finden die Kinder verständige Bezugspersonen und knüpfen neue Freundschaften.
Krippe
Die Kinderkrippe oder Kita nimmt Kinder ab wenigen Monaten bis zum Kindergarteneintritt auf. Sie ist professionell geleitet und betreut Kinder von früh bis spät. In der Kinderkrippe ist die Gruppe wichtig. Die Kinder lernen viel voneinander. Sie spielen, singen, basteln, essen und schlafen gemeinsam. Um eine möglichst individuelle und kindgerechte Betreuung zu gewährleisten, hat der Verband für Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) einen fakultativen Betreuungsschlüssel formuliert. Eine ausgebildete Fachperson Betreuung kann gemäss diesem Schlüssel bis zu drei Kinder unter eineinhalb Jahren betreuen.
Viele Krippen haben staatlich subventionierte Betreuungsplätze. Die Höhe der Subvention hängt vom Einkommen der Eltern ab. Wie viele Krippenplätze subventioniert sind und wie viel Geld Eltern durchschnittlich für diese Form der Kinderbetreuung bezahlen, hängt stark vom Kanton ab. Als ungefährer Anhaltspunkt dienen die Angaben von Kibesuisse: Eltern mit hohem Einkommen rechnen mit ca. 90-150 CHF pro Tag, Eltern mit niedrigem Einkommen je nach Subventionen mit ca. 20-150 CHF pro Tag. Grundsätzlich gelten für Kinder bis 1,5 Jahre höhere Tarife, da diese intensivere Betreuung benötigen. Bei der Auswahl der Krippe spielen neben den Kosten auch andere Faktoren eine Rolle (Nähe zu Wohn- oder Arbeitsort, Öffnungszeiten, pädagogische Ausrichtung, Räumlichkeiten etc.) Tipp: Kontaktiere verschiedene Krippen und schaue persönlich vorbei, so merkst du am besten, welche zu deiner Familie passt.
Tagesmutter/Tagesfamilie
Neben der Krippe stellen Tageseltern die wichtigste Betreuungsform dar. Tagesfamilien sind etwas familiärer als eine Krippe. Das kann besonders für Babys ein Vorteil sein. Die Betreuungszeiten können individuell abgestimmt werden. Die Tagesmutter oder Tagesfamilie betreut die Kinder in den meisten Fällen bei sich zu Hause.
Tagesmütter oder Tagesfamilien können entweder auf privater Basis arbeiten, oder sich einer Vermittlungsagentur anschliessen. Damit eine bestmögliche Betreuung gewährleistet ist, ist im Pflegekindergesetz verankert, dass Tagesmütter ohne spezielle Bewilligung maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen dürfen.
Die Tarife sind abhängig davon, wie stark die öffentliche Hand die Kinderbetreuung subventioniert. Im Durchschnitt bezahlen vollzahlende Eltern gemäss Kibesuisse 11 Franken pro Stunde. Mahlzeiten, Übernachtungen oder Wochenendzuschläge werden zusätzlich verrechnet. Schriftliche Verträge mit Tagesfamilien und Tagesmüttern sind zu empfehlen.
Nanny/private Hausangestellte
Sie kocht, spielt mit den Kindern und bringt sie wenn nötig zum Arzt: Die professionelle Nanny. Besonders für berufstätige Eltern mit zwei und mehr Kindern kann eine Nanny die ideale Lösung sein. Allerdings ist «Nanny» oder «Kinderfrau» keine geschützte Berufsbezeichnung. Deshalb solltest du ein sorgfältiges Anstellungsgespräch führen und Diplome und Arbeitszeugnisse einsehen.
Eine Nanny ohne berufsspezifische Ausbildung kann gemäss Empfehlungen des «Nannyverein Schweiz» einen monatlichen Lohn von 3500 bis 3800 Franken erwarten. Mit einem eidgenössischen Diplom als beispielsweise Fachfrau Betreuung kann sie bis zu 5500 Franken verdienen.
Unter www.ahv-iv.ch findest du alle Informationen zu Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren obligatorischen Versicherungen.
Verschiedene Portale wie www.rockmybaby.ch vermitteln Nannys.
Babysitter
Babysitter kommen an einzelnen Tagen oder Abenden zum Einsatz. Neben Jugendlichen bieten auch Studierende und kinderliebende Erwachsene auf Vermittlungsportalen wie lilliput Babysitterdienste an. Ein Babysitter kann sich auch als hilfreich erweisen, wenn ein Notfall eintritt: www.care4kids.ch
Für Babysitter, die unter 18 Jahre alt sind und nur sporadisch Kinder beaufsichtigen, besteht kein Mindestlohn. Mit dem Stundenlohn-Rechner von Babysitting24 kannst du eine Empfehlung berechnen.
Private Betreuung
Sehr viel Kinderbetreuung wird nach wie vor privat organisiert. Vor allem Grosseltern leisten da unschätzbare Hilfe. Auch mit Nachbarn und Freunden kann man sich gegenseitig beim Kinderhüten unterstützen. Wichtig sind verbindliche Abmachungen. Niemand sollte sich ausgenützt fühlen. Sobald die Betreuung regelmässig wird und eine Verpflichtung darstellt, muss man auch über eine Entschädigung sprechen.
Au-pair
Au-pairs können Familien im Alltag entlasten und den kulturellen Austausch vom Kindesalter an fördern. Als Au-pair gelten meist Jugendliche, die in ein anderes Land gehen, um bei der Kinderbetreuung und im Haushalt auszuhelfen.
Die Gastfamilie hat für die Verpflegung und für ein Zimmer aufzukommen. Diese sogenannten Naturalbezüge werden mit 990 Franken verrechnet. Zusätzlich soll ein Au-pair einen Barlohn erhalten. Der Schweizerische Verband PRO FILIA, der Au-pairs vermittelt, empfiehlt je nach Kanton einen Nettolohn von 600 bis 700 Franken pro Monat.
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Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
Bei der direkten Bundessteuer dürfen Eltern nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 10'100 Franken pro Kind abziehen. Bedingung dafür ist, dass die Kinder im gleichen Haushalt leben und beide Eltern erwerbstätig oder betreuungsunfähig sind. Bei der Kantonssteuer sind je nach Kanton Abzüge bis 17'500 Franken möglich.
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