Stillen

Interview: Die Rechte stillender Mütter im Berufsalltag

Nach der Geburt soll es bald zurück in den Job gehen? Wie lässt sich das Baby trotzdem stillen? Die Juristin und Stillberaterin Isabella Meschiari gibt Antwort.

Die Juristin Isabella Meschiari arbeitet seit 2018 bei der Stillförderung Schweiz als Beraterin zum Thema ‚Stillen und Arbeit‘. Die 51-Jährige ist ausserdem Mutter von zwei Mädchen.

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Isabella Meschiari

Juristin, Stillförderung Schweiz

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Kleinkind Stillen Baby

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Kleinkind Stillen Baby

Das Wichtigste in Kürze:

  • Stillende Mütter haben ein Anrecht auf verordnete Stillpausen.
  • Der Betrieb muss einen Ruheraum zum Stillen zur Verfügung stellen.
  • Wichtig ist, alle Fragen zum Stillen und Abpumpen in einem offenen Gespräch mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Frau Meschiari, haben Mütter ein Recht darauf, während der Arbeitszeit zu stillen oder abzupumpen? 

Im Arbeitsgesetz heisst es: «Stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben.» Entsprechend sieht das Arbeitsgesetz für stillende Mütter spezielle bezahlte Pausen vor. Konkret:

  • Mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden.
  • Mindestens 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden.
  • Mindestens 90 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden.

Bleiben alle anderen Pausen wie gewohnt erhalten?

Ja, die Stillzeiten dürfen nicht von anderen Ruhezeiten, wie zum Beispiel Ferientagen, abgezogen werden. Sie dürfen allerdings auch nicht vor- oder nachgeholt werden.

Über welchen Zeitraum gelten diese Rechte?

Sie beziehen sich auf das gesamte erste Lebensjahr des Kindes.

Dürfen Mütter den Betrieb zum Stillen verlassen?

Ja, auch das ist möglich. 

Was ist ein erster wichtiger Schritt, um das Stillen im Betrieb vorzubereiten? 

Wir raten, ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber über das Stillen zu suchen. Offenheit über die voraussichtlichen Stillzeiten, an denen die Mutter den Arbeitsplatz verlässt oder an denen ihr Kind gebracht wird, schafft eine vertrauensvolle Atmosphäre. Dabei lässt sich auch über das Stillzimmer reden, das der Betrieb zur Verfügung stellen muss.

Welche Kriterien muss das Stillzimmer erfüllen?

Laut Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) Art. 34 Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Ruheraum mit einem bequemen Stuhl zur Verfügung zu stellen. Das Stillzimmer muss ausserdem abschliessbar sein und Sicht-und Schallschutz bieten. Die Mutter braucht einen Kühlschrank zum Lagern der Muttermilch und eine Möglichkeit zum Waschen und allenfalls Trocknen der Brustpumpe. Die Stillförderung Schweiz hat dazu eine Checkliste erarbeitet.

Welche Rechte haben stillende Mütter darüber hinaus?

Stillende Mütter dürfen keine schweren Arbeiten machen und nicht über neun Stunden pro Tag arbeiten. Wenn dir keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann, darfst du zu Hause bleiben bei Lohnfortzahlung. Auch die Schichtarbeit ist Einschränkungen unterworfen (Mutterschutzverordnung, Art. 14).

Wo genau im Arbeitsgesetz finden Mütter wichtige Regelungen zum Stillen während der Arbeit?

Im Arbeitsgesetz Art. 2, 3, 34 und 35a. und in den Verordnungen zum Arbeitsgesetz 1 und 3. Auch auf der Seite der Stillförderung Schweiz finden sich wichtige Hinweise.

Gelten die Regelungen für alle Beschäftigungsverhältnisse?

Nein, Mütter müssen schauen, ob das Arbeitsrecht auf ihren Arbeitsvertrag Anwendung findet. Für Mütter, die in einer öffentlichen Verwaltung arbeiten, sind die kantonalen oder kommunalen Reglemente oder die Bundgesetze massgeblich – die Bestimmungen sind meist ähnlich. Auch der Sektor Landwirtschaft hat eigene Regelungen. Ausserdem sind Arbeitnehmerinnen in einer höheren leitenden Tätigkeit vom Arbeitsgesetz ausgenommen. 

Was sollten Mütter beachten, die abpumpen wollen?

Es ist wichtig, dass sich Mütter rechtzeitig mit dem Abpumpen vertraut machen. Deshalb rät Stillförderung Schweiz, mindestens drei Wochen vor Wiederaufnahme der Arbeit mit dem Abpumpen zu beginnen. So hat auch das Kind Gelegenheit, sich an den Schoppen mit der Muttermilch zu gewöhnen.

Welche Hygienevorschriften sind zu beachten?

Wichtig ist, die abgepumpte Milch im Kühlschrank aufzubewahren. Alle Teile, die mit der Milch in Berührung gekommen sind, sollten mit kaltem Wasser abgespült werden, dann mit Abwaschmittel gewaschen und auf ein eigenes, sauberes Tuch gestellt und abgetrocknet werden. Zu Hause lassen sich Fläschchen im Hygieneprogramm in der Spülmaschine waschen oder auskochen.

Welcher Tipp liegt Ihnen noch am Herzen?

Wichtig ist, sich rechtzeitig zu vergewissern, dass das Stillzimmer gut eingerichtet ist und wirklich zur Verfügung steht.

Was können Mütter tun, die unsicher sind, ob sie trotz Arbeit weiter stillen möchten?

Mütter können sich von einer Hebamme oder Still-und Laktationsberaterin beraten lassen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für drei Beratungen. Kostenlose Beratung gibt es auch bei der Mütter-Väterberatung vor Ort. Wichtig ist darüber hinaus, sich mit anderen stillenden und arbeitenden Müttern auszutauschen. Die Stilltreffen der La Leche League Schweiz (LLL) bieten dazu Gelegenheit. Informationen gibt es auch auf den Seiten der Stillförderung Schweiz.

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Foto: Getty Images

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